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Das ändert sich 2024 auf dem Solarmarkt

Das ändert sich 2024 auf dem Solarmarkt

Das Jahr 2024 bringt auf dem deutschen Solarmarkt wesentliche Änderungen mit sich, die sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen betreffen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen aufgeführt. Von steigenden Strompreisen bis hin zu gesetzlichen Neuregelungen – diese Entwicklungen prägen die Landschaft der Solarwirtschaft in Deutschland entscheidend.

Steigende Strompreise

Ab 2024 drohen der deutschen Wirtschaft deutlich steigende Strompreise durch die Erhöhung der Netzentgelte. Durch die Streichung des Zuschusses der Bundesregierung für die Netzentgelte in Höhe von 5,5 Milliarden Euro müssen die Entgelte entsprechend angepasst werden. Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Netzentgelte für das Jahr 2024 von durchschnittlich 3,12 Cent pro kWh auf durchschnittlich 6,42 Cent pro kWh angehoben. Die Netzentgelte, die Teil des Strompreises sind, machen rund 20 Prozent der Stromrechnung aus. Laut DIHK müssten Betriebe bis zu 20% mehr für ihren Strom zahlen.

Solarpflicht 

Verschiedene Bundesländer in Deutschland setzen ab 2024 verstärkt auf Solarenergie und führen Solarpflichten für bestimmte Gebäudearten ein. Ein Überblick über die spezifischen Regelungen in einigen Bundesländern:

Rheinland-Pfalz: Ab 2024 sind alle neu errichteten öffentlichen Gebäude sowie umfassend sanierte Gebäude zur Nutzung von Solarstrom verpflichtet, ergänzend zur bestehenden Pflicht für gewerblich genutzte Neubauten und Parkplätze.

Nordrhein-Westfalen: Ab 2024 wird die Installation von PV-Anlagen bei neuen Nichtwohngebäuden Pflicht, ab 2025 bei allen Neubauten und ab 2026 auch bei Dachsanierungen, außer bei technisch ungeeigneten Bedingungen.

Hamburg: Ab 2024 ist bei Neubauten und bestehenden Gebäuden mit Dachsanierungen die Installation einer Photovoltaikanlage mit einer Mindestbelegungsfläche von 30 % vorgeschrieben.

Bremen: Ab dem 1. Juli 2024 ist bei grundlegenden Dachsanierungen der Einsatz einer Solaranlage erforderlich. Ab dem 1. Juli 2025 müssen bei Neubauten mindestens 50 % der Bruttodachfläche für Solaranlagen eingeplant werden.

Hessen: Ab dem 29.11.2024 unterliegen alle landeseigenen Bestandsgebäude ab 50m² Nutzfläche der Solarpflicht. Für Neu- und Erweiterungsbauten trifft dies zu, deren Bau nach dem 29. November 2023 beginnt.

Modulpreisentwicklungen

Die Preise für Solarmodule befinden sich derzeit in einer Talsohle, was bis Mitte 2024 anhalten sollte. Allerdings ist zu erwarten, dass die Modulpreise wieder steigen werden, sobald die Nachfrage aufgrund steigender Strompreise zunimmt. Dies bietet eine Chance, zu günstigen Konditionen in die Solarbranche einzusteigen.

Einspeisevergütung

Die Vergütungssätze für die Einspeisung von eigenem Solarstrom werden im Februar 2024 erstmals wieder sinken. Mit der Novelle des EEG im Juli 2022 wurden die Vergütungssätze temporär erhöht und die Degression der Sätze bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die bevorstehende Reduzierung um 1 Prozent halbjährlich ab Februar 2024 bedeutet für zukünftige Anlagenbetreiber ein Umdenken in ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Solarpaket 1

Ursprünglich sollte das Gesetzespaket zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und wurde nun auf noch unbestimmte Zeit im Jahr 2024 verschoben. Diese Verzögerung resultiert aus einem Haushaltsdefizit, das durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstanden ist.

Unter anderem sind folgende Änderungen durch das Solarpaket 1 geplant:

Flexiblere Direktvermarktung: Die Pflicht zur Direktvermarktung von Solarstrom soll flexibler gestaltet werden, insbesondere für Anlagen mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt. Überschussmengen könnten ohne Vergütung und dadurch entstehenden Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber weitergegeben werden, was insbesondere für Anlagenbesitzer mit hohem Eigenverbrauch vorteilhaft ist​​.

Ausbau von Freiflächen: Mehr Flächen sollen für Solarparks zur Verfügung stehen, einschließlich der Förderung von Agri-Photovoltaik, bei der Solarmodule auf Ackerflächen stehen. Das Gesetzespaket plant auch, versiegelte Flächen wie bestehende Parkplätze für Solarparks zu nutzen​​.

Repowering: Regelungen für die umfangreichen Erneuerungen bestehender Anlagen (Repowering) sollen verbessert werden. So können alte Module ausgetauscht werden, wobei der verbleibende Vergütungsanspruch auf das neue Modul übergeht​​.

Mieterstrom: Das Mieterstrommodell soll zukünftig mit weniger Bürokratie umsetzbar sein. Dies würde es mehreren Mietern ermöglichen, gemeinsam Solaranlagen zu betreiben und direkt davon zu profitieren. Das Modell soll auch auf Gewerbegebäude und Garagen ausgeweitet​ werden.

Beschleunigung von Netzanschlüssen: Der Netzanschluss von kleinen Solaranlagen soll beschleunigt werden. Netzbetreiber sollen künftig verpflichtet werden, Anfragen für die Installation von PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Wird diese Frist nicht eingehalten, gelten die Anlagen automatisch als genehmigt. Diese Regelung gilt derzeit nur für 10,8 kWp Anlagen.

Erleichterungen für Balkonsolaranlagen: Die Installation und der Betrieb von Balkonsolaranlagen sollen vereinfacht werden, unter anderem durch den Wegfall der Anmeldepflicht beim Netzbetreiber.

Fazit

Angesichts der bevorstehenden Veränderungen im Jahr 2024 ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um in Photovoltaik zu investieren. Mit steigenden Netzentgelten und der Einführung neuer Solarpflichten bieten PV-Anlagen nicht nur eine Möglichkeit, Betriebskosten zu senken, sondern auch, aktiv zum Klimaschutz beizutragen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich diese gesetzlichen Regelungen kontinuierlich ändern können. Aus diesem Grund kann für die in diesem Dokument gemachten Aussagen keine Haftung übernommen werden.

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